Private Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten die Behandlungskosten voll oder zum überwiegenden Teil (abhängig vom gewählten Tarif). Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gesetzlich versicherte Patienten
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten unsere Behandlungskosten in der Regel nicht. Damit Sie einen Überblick über die üblichen Kostensätze haben, finden Sie einen Auszug aus unseren Leistungen und die dafür fälligen Kostensätze (in €):
Erstuntersuchung- und Anamnese 90,-
Folgeuntersuchung 40,-
Basis-Laboruntersuchung, je nach Umfang 25,- bis 250,-
Eigenblutbehandlung zzgl. Medikamente 20,-
Infusionsbehandlung zzgl. Medikamente 40,-
Chinesische Akupunktur 30,-
Amerikanische Chiropraktik 35,-
Sauerstoff-/Ozontherapie 60,-
Ausführliche Beratungen zum anteiligen Stundensatz 90,-
telefonische Beratung zum anteil. Stundensatz 90,-